Allgemeine Geschäfts- & Nutzungsbedingungen
der Dentero Healthtech GmbH

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand des Vertrags ist die dem Kunden durch die Dentero Healthtech GmbH, c/o Mindspace, Neue Mainzer Straße 66-68, 60311 Frankfurt am Main („Dentero“) entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software „Zahnärztliche Dokumentation und Abrechnung“ (nachfolgend „Software“) über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern von Dentero. Dentero ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet Dentero nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.

Die Software ist eine Software-as-a-Service(SaaS)-Lösung, die Zahnarztpraxen dabei unterstützt, ihre Dokumentation und Abrechnung zu optimieren und zu automatisieren.

Die Nutzung umfasst insbesondere:

  • Dokumentation und Transkription zahnmedizinischer Behandlungen;
  • Erstellung von Abrechnungsdaten auf Basis der GOZ/GOÄ/BEMA;
  • Pseudonymisierte Verarbeitung von Patienten-IDs aus der Praxisverwaltungssoftware; und
  • Langfristige Speicherung und Bereitstellung der Daten innerhalb der Software

2. SOFTWAREÜBERLASSUNG UND SPEICHERPLATZ

(1) Dentero stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet Dentero die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

(2) Die Nutzung der Software erfordert eine vorherige Registrierung und den Erwerb einer Lizenz für jeden individuellen Nutzer des Kunden. Jede Lizenz ist an einen individuellen Nutzer des kundengebunden und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam verwendet werden. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Lizenztransfer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Denteros möglich. Dentero wird dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form Zugangsdaten für die entsprechende Anzahl an berechtigten Nutzern übermitteln

(3) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site Denteros unter https://dentero.de/#funktionen-section

(4)  Dentero beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.

(5) Dentero kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Dentero wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

(6) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet Dentero nicht.

(7) Dentero wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

(8) Dentero stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung. Dentero wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software sorgen. 

(9) Dentero trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

(10) Dentero ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Dentero stündliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

(11) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

3. NUTZUNGSRECHTE AN DER SOFTWARE

(1) Die Software (einschließlich Marken und Designs) unterliegt dem Urheberrecht des Herstellers. Alle Rechte an der Software, der Dokumentation und sonstigen von Dentero bereitgestellten Materialien verbleiben vollumfänglich bei Dentero oder dessen Lizenzgebern. Dem Kunden werden ausschließlich die in diesen Bedingungen ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte gewährt. Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf den Objektcode der Software. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte am Quellcode der Software. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei Dentero.

(2) Die Nutzung der Software ist ausschließlich dem Kunden als Vertragspartner gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software durch verbundene Unternehmen im Sinne von Art. 3 Abs. 3 der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361/EG, Partnerunternehmen oder sonstige Dritte nutzen zu lassen, es sei denn, etwas Abweichendes ist ausdrücklich im Lizenzvertrag vereinbart.

(3) Dentero räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

(4) Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt: 

  • die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen; 
  • die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu arrangieren oder in sonstiger Weise umzuarbeiten; 
  • zu dekompilieren, oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), es sei denn, dies ist nach zwingendem Recht zulässig,
  • zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen

es sei denn, dies wurde im jeweiligen Einzelfall im Voraus schriftlich durch Dentero genehmigt.

4. SUPPORT

Dentero richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Support-Anfragen werden über support@app.dentero.de entgegengenommen.

5. STÖRUNGSBEHEBUNG

(1) Dentero gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 98,5% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Dentero.

(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente Denteros im Rechenzentrum maßgeblich.

(3) Der Kunde hat Störungen unverzüglich an die folgenden Kontaktdaten zu melden:

  • support@app.dentero.de

Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

(4) Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird Dentero auch außerhalb der Servicezeiten in der Regel binnen 6 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunde hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

(5) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von Dentero.

(6) Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen Dentero bleiben unberührt.

6. PFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist Dentero unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(3) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B, Virenschutzprogramme) einsetzen.

(4) Unbeschadet der Verpflichtung Denteros zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(5) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

6. GEWÄHRLEISTUNG

(1) Dentero gewährleistet, dass die Software bei Bereitstellung die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und für die bestimmungsgemäße Nutzung geeignet ist. Dentero gewährleistet, dass im Zusammenhang mit der Erbringung der Vertragsleistungen keine Rechte Dritter verletzt werden. 

(2) Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Dentero stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vertraglich vereinbart worden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Software unverzüglich nach produktiver Inbetriebnahme auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel hat der Kunde Dentero unverzüglich unter genauer Beschreibung eines Mangels anzuzeigen. 

(4) Vor Anzeige eines Mangels muss der Kunde seinen Verantwortungsbereich auf die Ursache eines Mangels hin überprüfen. 

(5) Sofern die Software Rechte Dritter verletzt und Dritte ihre Rechte geltend machen, sodass dem Kunden die bestimmungsgemäße Nutzung der Software nicht oder nicht weiter uneingeschränkt möglich ist, wird Dentero innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Wahl geeignete Maßnahmen zur Behebung des Rechtsmangels ergreifen:

  • Erwerb der erforderlichen Rechte von dem betreffenden Dritten, sodass der Kunde die Software ohne Rechtsverletzung nutzen kann;
  • Änderung der Software in einer Weise, dass die Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden, ohne dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software wesentlich beeinträchtigt wird; oder
  • Bereitstellung einer rechtlich unbedenklichen, gleichwertigen Ersatzlösung, die die Rechte Dritter nicht verletzt, soweit dadurch die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit der Software durch den Kunden nicht oder nur unerheblich eingeschränkt und dies für den Kunden zumutbar ist.

(6) Der Kunde ist zur Minderung der Vergütung nicht berechtigt, soweit ein Mangel die Tauglichkeit der Software zur bestimmungsgemäßen Nutzung nur unerheblich beeinträchtigt.

(7) Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen insbesondere nicht im Falle von Fehlfunktionen der Software, die auf unsachgemäße Nutzung der Software durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.

7. HAFTUNG

(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen Dentero, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzungen aus dem Vertragsverhältnis, unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug oder Unmöglichkeit, sind ausgeschlossen.

(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht:

  • bei einer Haftung nach zwingenden Produkthaftungsvorschriften gemäß der Richtlinie (EU) 2024/2853;
  • für Aufwendungsersatzansprüche im Zusammenhang mit Nacherfüllungsleistungen; 
  • in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit Denteros, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
  • bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; oder 
  • bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), das bedeutet solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Die Haftung Denteros wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt; oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; oder nach zwingenden Produkthaftungsvorschriften gemäß der Richtlinie (EU) 2024/2853 gehaftet wird. 

(4) Dentero haftet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Dentero sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn; mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen; und Schäden, die durch vollständige und ordnungsgemäße Datensicherungen durch den Kunden hätten vermieden werden können.

(5) Die Haftung Denteros ist ausgeschlossen, soweit der Grund der Haftung auf eine Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen ist. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren zur Vermeidung und Minderung von Schäden beizutragen.

(6) Soweit die Haftung Denteros ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Mitarbeiter, Hilfspersonen, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen Denteros.

(7) Für den Fall, dass Leistungen Denteros von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(8) Dentero ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Dentero davon in Kenntnis setzen. Dentero hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(9) Für den Verlust von Daten haftet Dentero insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(10) Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist.

8. VERGÜTUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die Nutzung der Software erfolgt gegen Zahlung der monatlichen oder jährlichen Lizenzgebühren, deren Höhe sich aus dem aktuellen Preismodell ergibt.

(2) Die Lizenzgebühren werden über den Bezahldienst Stripe automatisch abgebucht. Der Kunde wird beim Bezahlvorgang auf der Website von Dentero automatisch an den Bezahldienst weitergeleitet. Alle Zahlungsmethoden, die von Stripe unterstützt werden, stehen dem Kunden zur Verfügung.

(3) Der Kunde erteilt Dentero eine Einzugsermächtigung, sodass die fälligen Beträge automatisch von dem hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen werden können.

(4) Rechnungen werden digital bereitgestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen, falls keine automatische Abbuchung erfolgt.

(5) Bei einem fehlschlagenden Zahlungseinzug oder Zahlungsverzug ist Dentero berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, bis die Zahlung erfolgt ist.

(6) Dentero ist berechtigt, die Preise für die Nutzung der Software mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anzupassen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Preisanpassung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erhöhung zu kündigen.

9. VERTRAGLSAUFZEIT UND BEENDIGUNG

(1) Der Vertrag läuft ab Vertragsschluss auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. 

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (so auch die Nichteinhaltung dieser Bedingungen) bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

(3) Dentero wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten Denteros bestehen nicht.  

10. DATENSCHUTZ; GEHEIMHALTUNG

(1) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

(2) Sofern und soweit Dentero im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird Dentero die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten. 

(3) Dentero und der Kunde verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfahren, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit Dentero oder der Kunde gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. 

Regelung zu vereinbaren.

(4) Der Kunde verpflichtet sich bei der Verwendung der Software keine Namen,  Geburtsdaten oder sonstigen nicht anonymisierten oder pseudonymisierten personenbezogenen Klardaten ihrer Patienten in das System einzusprechen oder zu speichern. 

(5) Der Kunde ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Zugriff auf und der Nutzung der Software angemessene Cybersicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Beeinträchtigungen der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Cloudinfrastruktur zu vermeiden. Der Kunde ist verpflichtet, Dentero unverzüglich über sicherheitsrelevante Vorfälle bzw. diesbezügliche Verdachtsmomente zu informieren, die die Software bzw. die Cloudinfrastruktur betreffen oder betreffen könnten.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

(2) Dentero kann diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen. Dentero wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch durch den Kunden, so gelten die geänderten Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zwischen dem Kunden und Dentero als vereinbart.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.

Stand: 01. April 2026